Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen, auf der Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gefährdungen zu ermitteln und daraus erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen, umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen.

 

Erfahrungen und Empfehlungen aus der Praxis bilden die Grundlage für eine Mustererstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Dargestellt werden fachlich angemessene und praktikable Vorgehensweisen unter Berücksichtigung aller Schritte der Gefährdungsbeurteilung erarbeitet. Von der Ermittlung und Beurteilung der Belastungen und Beanspruchungen bis hin zur Entwicklung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von Gestaltungsmaßnahmen begleite ich Sie.

 

Beispiele "guter Praxis" machen anschaulich, wie einzelne Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung umgesetzt haben. Darstellungen von Methoden sowie Porträts beispielhaft ausgewählter Instrumente und Verfahren vermitteln einen Eindruck davon, wie Belastungen und Beanspruchungen der Arbeit ermittelt und beurteilt werden können. Grundsätzliche Hinweise und Empfehlungen bieten bei der Planung und Organisation der Gefährdungsbeurteilung eine Orientierung.

 

Dieses Seminar richtet sich an Akteure aus betrieblicher Praxis die sich für den Umgang mit Belastungen und Beanspruchungen im Kontext des betrieblichen Arbeitsschutzes interessieren.

Inhalte

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Technische Regeln der Betriebssicherheit
    • TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung"
  • Betriebsanweisungen
  • Arbeitsanweisungen

Termine - Konzeption - Inhouse - Firmentraining

Ich biete Inhouseseminare bzw. Inhouse Consulting zu diesem Thema an. Der Termin bzw. die Termine werden nach Ihrem Wunsch gemeinsam mit den Zielen und Inhalten abgestimmt. Vor dem Hintergrund der Gefährdungsbeurteilung analysieren wir - Sie, Ihre Führungskräfte/Mitarbeiter und ich - gemeinsam Ihre Anlagen und Tätigkeiten und ermitteln mögliche Gefährdungen. Daraus werden Maßnahmen nach dem (S) - T - O - P Prinzip abgeleitet und in Betriebs- und Arbeitsanweisungen umgesetzt.

  • S - Substitution (z.B. ersetzen von Stoffen)
  • T - technische Maßnahmen
  • O - organisatorische Maßnahmen
  • P - personelle Maßnahmen

Ihre Vorteile:

  • Die Veranstaltung wird auf Ihre Belange und Wünsche hin konzipiert.
  • Ihr Betrieb steht im Focus.
  • Am Ende haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen erstellt.
  • Sie haben Ihre Betriebs-und Arbeitsanweisungen erstellt.
  • Sie sparen Fahrt- und Übernachtungskosten zu einem möglichen Veranstaltungsort

Zertifikat

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit den behandelten und vermittelten Inhalten.

Beratung - Consultingleistung

Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über einen Anruf oder ein entsprechendes Mail. Ebenso erstelle ich Ihnen gern ein für Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.

 

  Tel.: 0176 48346794

e-Mail: hartmut.knorr@hr-safety-training.de